Schon im NPD-Verbotsverfahren ist das BVerfG rechtsschöpfend tätig geworden und hat als zusätzliche Bedingung für ein Parteiverbot eingeführt, dass eine tatsächliche Bedrohung für die Demokratie vorliegen müsse. Jetzt erfindet Müller, „dass die Partei in Gänze ‼️unmittelbar‼️und planvoll ansetzt‼️, die Menschenwürde ethnisch Nichtdeutscher zu verletzen.“
Ich vermute sehr stark, dass die angebliche "Nie wieder!"-Demokratie Deutschland es wieder nicht schaffen wird, die Mittel auszuschöpfen, die sie sich selbst gegeben hart, um sich vor Faschismus zu schützen. Diesmal allerdings wird das nicht fahrlässig passieren, sondern sehenden Auges, mit Vorsatz und Absicht. Und ganz viel Dummheit.
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