Spahn will Syrer zurückschicken:
„Unterschiede in den Lebensverhältnissen sind kein Bleibegrund“

Darf der Bundestag dann Spahn auch nach Ahaus zurückschicken, ohne Bezüge und Pensionsansprüche. Der Unterschied in seinen Lebensverhältnissen sollte kein Bleibegrund sein.

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