Der Bayerische Verfassungsgerichtshof hat entschieden: Die „drohende Gefahr“ ist im Bayerischen Polizeiaufgabengesetz mit der Bayerischen Verfassung vereinbar, muss aber einschränkend ausgelegt werden. Das reicht nicht. Wir machen vor dem Bundesverfassungsgericht weiter! /1
Das BayPAG gibt der Polizei weitreichende Befugnisse. Schon bei einer „drohenden Gefahr“ darf sie tief in unsere Grundrechte eingreifen. Es gibt keine klaren Grenzen für polizeiliches Handeln – und keine wirksame gerichtliche Kontrolle.
Der Bayr. Verfassungsgerichtshof hat heute bestätigt, dass das Gesetz zu weitgehend ist. Insbesondere hat es die Anwendung des neuen Gesetzes teilweise auf terroristische o. vergleichbare Angriffe beschränkt. Das ist gut, aber reicht in unseren Augen nicht aus.
If you have a fediverse account, you can quote this note from your own instance. Search https://chaos.social/users/Freiheitsrechte/statuses/114155673018299008 on your instance and quote it. (Note that quoting is not supported in Mastodon.)
