Das Tolle ist übrigens, daß wir ein AfD-Verbot gar nicht prüfen müssen, auch wenn Politikys diverser Parteien das immer wieder behaupten. Weder der Bundestag muß das prüfen, noch der Bundesrat oder die Bundesregierung. Die alle müssen nur ihrer Pflicht nachkommen und das Bundes­verfassungs­gericht mit einer Prüfung beauftragen. Das ist die Institution, die die Verfassungswidrigkeit feststellt (Art 21 (4) GG), und das war's.

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