Mit einem weiteren Beschluss fordern Ärzte zudem, dass das bestehende Beschlagnahmeverbot von medizinischen Daten für Strafverfolgungsbehörden weiterhin gilt und ausdrücklich auch für die Inhalte der elektronischen Patientenakte (ePA) gesetzlich verankert wird. Bisher gibt es den Beschlagnahmeschutz nicht für ePA-Daten.
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Elektronische Patientenakte: Wer widerspricht, soll nicht benachteiligt werden
Auf dem 129. Ärztetag forderten die Delegierten, die Cybersicherheit und Verfügbarkeit der IT-Infrastruktur zu stärken und mehr Schutz für Patientendaten.
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Marie-Claire Koch@Mimykri@social.heise.de