Du hast auf der Arbeit blau gemacht.
Dein Vorgesetzter entscheidet daher, dass Du drei Wochen lang Deinen (angeordneten) "Wohnort"=Arbeitsplatz nicht verlassen darfst, keine Besucher empfangen darfst, auf dem Zimmer bleiben musst. Du kannst dich beschweren, aber die Entscheidung deines Chefs ist in dessen Ermessen und kann auch nicht gegen dessen Willen aufgehoben werden. Eines Richters bedarf es ausdrücklich dazu nicht.
Den Job hast Du Dir nicht ausgesucht, Du hast nichts unterschrieben.