Echt? Das konnte wieder mal niemand ahnen ...
"Während für klassische Patientenakten in Arztpraxen klare Beschlagnahmeverbote gelten, ist dies für die ePA seit Jahren nicht der Fall. Die Akte wird von den Krankenkassen bereitgestellt und gilt als patientengeführt, sie befindet sich damit nicht im Gewahrsam der behandelnden Ärztinnen und Ärzte."

Verbände warnen vor EU‑Zugriff auf Daten in der elektronischen Patientenakte
Vor dem Hintergrund der E-Evidenzverordnung fordern Psychologen und Psychotherapeuten den Schutz der Schweigepflicht bei EU-weitem Zugriff auf ePA-Daten.
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Marie-Claire Koch@Mimykri@social.heise.de