💥 💥 💥 BIG NEWS für die Schweiz aber auch Europa: Die Kabelaufklärung des Nachrichtendiensts ist nicht konform mit der Bundesverfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention !!!
Das lang erwartete Urteil des Bundesverwaltungsgerichts liegt vor:
Warum ist es nicht konform?
=> Es ist nicht gewährleistet, dass der Geheimdienst nur erhebliche und richtige Daten bearbeitet.
=> Es gibt keine Vorkehrungen zum Schutz von journalistischen Quellen und anderer besonders schützenswerter Kommunikation wie jener zwischen Rechtsanwält:innen und Mandant:innen.
=> Eine hinreichend effektive Aufsicht über die Informationsbeschaffung ist nicht gewährleistet.
=> Den Betroffenen steht kein hinreichend wirksames Rechtsmittel für eine nachträgliche Überprüfung zur Verfügung.
Dieser Sieg der Digitalen Gesellschaft ist ein Sieg für Journalist:innen, Anwält:innen, Aktivist:innen etc.
Wer jetzt mir entgegenhält, dass der Geheimdienst nun seine Arbeit in diesen dunklen, bedrohlichen Zeiten nicht mehr machen kann: Die Kabelaufklärung ist eine höchst ineffiziente, stumpfe "Nadel im Heuhaufen"-Methode. Was an Datenmengen anhand von sogenannten Selektoren (spezifischen Suchbegriffen) ausgeleitet wird, ist ein Haufen Gibberisch, der in bernischen Zimmerwald aussortiert wird, dabei werden haufenweise Metadaten von den Zimmerwald-VBS-Spezialist:innen gesichtet, gelöscht, und nur das Relevanteste dann an den Nachrichtendienst übermittelt. Denn der Internet-Traffic ist inhaltlich grösstenteils verschlüsselt. Und trotzdem geraten unnötigerweise Millionen an privaten Metadaten, DNS-Anfragen (wer hat welche Website aufgerufen?) oder auch unverschlüsselte Mails (die Terroristen oder Spionage ohnehin nicht nutzen) in die Fänge des Militärs.
Es gäbe bessere Methoden, russische und chinesische Spionage aufzudecken oder Jihadisten zu identifizieren (denn diese nutzen ohnehin Tor, und andere Kanäle, um ihre IP-Adressen zuverschleiern).
Was das heisst.
Steht um Urteil: "Die Vorinstanz und der Beigeladene werden im Sinne der Erwägungen angewiesen, die Funk- und Kabelaufklärung mit Ablauf einer Frist von fünf Jahren seit Rechtskraft des vorliegenden Urteils EINZUSTELLEN, sollte innert dieser Frist kein mit der Bundesverfassung und der EMRK konformer Zustand hergestellt worden sein."
