“Die Strafverfolger sollen solche Angriffe vielmehr technisch unterbinden dürfen, bevor sie kritische Schäden anrichten können. Das umfasst laut den Berichten das Umleiten oder Blockieren von Datenverkehr, das Stilllegen ganzer IT-Systeme und in besonders schweren Fällen sogar das Löschen oder Verändern von Daten auf fremden Servern.”

Und nun liebe Kinder die Gretchenfrage: Müssen Sie dafür Exploits kaufen und offen halten? 🤔heise.de/news/Gesetzentwurf-Po

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