Polizei in Bochum schießt 12-jährigem, gehörlosen Kind in den Bauch

Angeblich sei das Mädchen in einer Wohnung mit zwei Messern in Händen auf die Polizei zugegangen. Ein Polizist taserte das Kind, der zweite schoss dem Kind direkt in den Bauch.

Nach § 63 Polizeigesetz-NRW ist es eigentlich verboten auf Kinder zu schießen, es sei denn es ist das einzige Mittel zu einer gegenwärtigen Gefahr für Leib und Leben.

Mal schauen, wie lange die Essener Polizei, aus angeblichen 'Neutralitätsgründen' muss die dortige Polizei ermitteln, braucht, um ihren Bochumer Kollegen einen Persilschein auszustellen.

Meldung:
www1.wdr.de/nachrichten/polizi

§ 63 Polizeigesetz NRW:

recht.nrw.de/lmi/owa/br_bes_de

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