Initiative Hamburg Werbefrei (@hhwerbefrei@bewegung.social)
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#Fachanweisung über Werbeanlagen, Hinweisschilder und Sonderbeleuchtung auf öffentlichen Wegen und privaten Verkehrsflächen (zugleich Dienstanweisung für das Amt für Verkehr und Straßenwesen).
https://daten.transparenz.hamburg.de/Dataport.HmbTG.ZS.Webservice.GetRessource100/GetRessource100.svc/c6de9090-b72f-4517-9c43-a3a85a169792/Akte__741.0404-007.pdf
- "Eine Ausschmückung öffentlicher Wege kann erlaubt werden für Veranstaltungen. Auch in diesen Fällen sind die Rechte der Ströer/DSM und JCDecaux zu beachten."
- "Anträge auf Nutzung von Bauzäunen u.ä. sind von den Sondernutzern bei der Ströer/DSM einzureichen."
- "Für die Hamburger Innenstadt sind ausschließlich Elemente des bereits vorhandenen Fußgängerleitsystems der Ströer/DSM zu verwenden."
- "Gemäß § 14 Abs. 4 des bis 31.12.2023 geltenden Werberechtsvertrages ist die Ströer/DSM ermächtigt, im eigenen Namen wegen unerlaubter Werbung (insbesondere Wildanschlag) alle rechtlichen Schritte gegen die Verantwortlichen zu unternehmen, insbesondere etwaige Bereicherungs-, Schadenersatz- sowie Beseitigungs- und Unterlassungsansprüche im eigenen Namen gerichtlich geltend zu machen"
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