Das kam bei uns gerade per Mail.

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bzgl. der Plakate zum Volksbegehren „Hamburg werbefrei“ liegt uns eine Beschwerde vor, siehe beigefügter E-Mail. Gemäß Nr. 6.7.5 der Fachanweisung über die politische Werbung auf öffentlichen Wegen mit Werbeträgern, ist das Aufstellen von Werbeträgern generell unzulässig an Stellen, an denen Werbeträger die Verkehrsübersicht gefährden oder behindern.

Sie werden hiermit aufgefordert, diese Verstöße umgehend zu beheben und ordnungsgemäße Zustände entsprechend der Vorgaben der Fachanweisung herzustellen.
Mit freundlichen Grüßen
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Sachgebiet Veranstaltungen
Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Management des öffentlichen Raumes
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Soweit, so gut ... (1/3)

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