Hier ist eine andere Situation, die beanstandet wurde. Die Beschwerde ist offensichtlicher .

Trotzdem meinte die Behörde, gegen uns einschreiten zu müssen.

Wir haben widersprochen, denn eine Verkehrsgefährdung ist beim besten Willen nicht zu erkennen: es handelt sich um ein Plakat auf einem Gehsteig bei einer Bus-Kehre (U Sternschanze). Dort fährt nichts mehr als Schritt und das weiß die Behörde auch. 🤷

3/3

Plakat von Hamburg Werbefrei an einem Baumpfahl bei U Sternschanze (Grünfläche in der Mite des Gehwegs). Kein Verkehr weit und breit.

Nummer 2/3 ist interessant, denn eigentlich leugnet die Verkehrsbehörde standhaft, dass am Straßenrand die (und damit ) behindern und gefährden kann.

Das "Sachgebiet Veranstaltungen
Bezirksamt Hamburg-Mitte, Fachamt Management des öffentlichen Raumes" scheint da anderer Meinung zu sein.

Vielleicht können wir dieses einmal als Zeugen gebrauchen. Obwohl, wenn sie das riesige Ding von übersehen, vielleicht eher doch nicht ...

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