Nur mal angenommen...

...jemand baut in Deutschland eine Chatbot-App für Menschen mit psychosozialen Problemen und bewirbt sie mit therapeutischem Jargon, verneint aber auf Rückfrage jeden Vergleich mit Medizinprodukt-Apps und sieht deshalb keine Notwendigkeit, sich an die Anforderungen für Medizinprodukt-Apps zu halten.

Und verstößt außerdem gegen die Versprechen der eigenen Datenschutzerklärung, indem die App Nutzereingaben an einen us-amerikanischen Chatbot-Cloudservice überträgt.

Wo, außer beim Datenschutzbeauftragten des zuständigen Bundeslandes, beschwert man sich denn da?

Frage für einen Freund.

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