Nur mal angenommen...
...jemand baut in Deutschland eine Chatbot-App für Menschen mit psychosozialen Problemen und bewirbt sie mit therapeutischem Jargon, verneint aber auf Rückfrage jeden Vergleich mit Medizinprodukt-Apps und sieht deshalb keine Notwendigkeit, sich an die Anforderungen für Medizinprodukt-Apps zu halten.
Und verstößt außerdem gegen die Versprechen der eigenen Datenschutzerklärung, indem die App Nutzereingaben an einen us-amerikanischen Chatbot-Cloudservice überträgt.
Wo, außer beim Datenschutzbeauftragten des zuständigen Bundeslandes, beschwert man sich denn da?
Frage für einen Freund.