Bei allem Ärger: Die Aufhebung des "Compact"-Verbots ist kein Freifahrtschein für Verfassungsfeinde.
Das Gericht hat durchaus verfassungsfeindliche Inhalte in dem Magazin gefunden – es fand diese aber nicht so prägend, dass ein Verbot gerechtfertigt wäre. Sprich: Kippt das Magazin weiter in diese Richtung, sieht es anders aus.
An der Stelle sollte nicht unerwähnt bleiben, dass selbst das Gericht hier von "Feinden der Freiheit" spricht, die ein Recht auf freie Meinungsäußerung haben.