NS-Justiz

28.6.1935

Das „gesunde Volksempfinden“ wird zum fundamentalen Rechtsbegriff der Gleichschaltung der deutschen Justiz.
Aus einer Tradition der volkstümlichen Abwehrhaltung gegenüber Minderheiten heraus wurde nicht mehr nur das bestraft, was im Gesetz als strafbar erklärt war, sondern auch alles, "was nach dem gesunden Volksempfinden eine Strafe verdiente".

[S/W] NS-Richter Roland Freisler während eines Prozesses am Volksgerichtshof vor Hitlerbüste und Hakenkreuzflagge blickt auf einen Angeklagten vor mehreren Zuschauern und Polizisten.

Eugen Gerstenmaier, als Mitglied des Kreisauer Kreises um die Pläne zum Attentat auf Adolf Hilter eingeweiht, erinnert sich an seine Verurteilung im Volksgerichtshof am 11. Januar 1945:

"Dann kam die Verhandlung vor dem Volksgerichtshof, dessen Präsident Roland Freisler war. 
Ich sehe alles noch vor mir: Freislers rote Robe, daneben die anderen Richter, ebenfalls in roten Roben. 
Er hielt zuerst eine scheinbar ganz ruhige Ansprache. 
Er griff nach einem vor ihm liegenden roten Band, dem deutschen Strafgesetzbuch. 
Er hielt es hoch und sagte etwa folgendes: Das sind die deutschen Strafgesetze. Aber, sie sind hier nicht entscheidend. 
Hier entscheidet - und jetzt schrie Freisler - das gesunde Volksempfinden! Damit ließ er das rote Buch, das deutsche Strafrecht, verächtlich fallen."
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