Die GLS Bank ist eine Genossenschaft. Laut Satzung können die Mitglieder der Genossenschaft jederzeit eine ausserordentliche Generalversammlung mit Vorlaufzeit von 2 Wochen einberufen. Dazu bedarf es die Unterschriften von 1/10 der Mitglieder, höchstens jedoch 200 Mitglieder. Die sollten sich doch finden lassen.

Satzung vom 28.06.2025, §27 (2) in Verbindung mit §28 (2)-(4)

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gls.de/media/PDF/Broschueren/G

§ 27 Frist und Tagungsort

[...]

(2) Außerordentliche Generalversammlungen können nach
Bedarf einberufen werden.

§ 28 Einberufung und Tagesordnung

[...]

(2) Die Mitglieder der Genossenschaft können in einem von
ihnen unter­zeichneten Antrag unter Angabe des Zwecks
und der Gründe die Einberufung einer außerordentlichen
Generalversammlung verlangen. Hierzu bedarf es der
Unterschriften mindestens des zehnten Teils der Genos-
senschaftsmitglieder, höchstens jedoch von 200 Mitglie-
dern.
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