Im NRW-Sportausschuss sprach die Staatskanzlei noch davon, die "Werbetrommel" für Olympia rühren zu müssen - genau das machen Land und Kommunen nun.
Wir gehen noch offen an den Bürgerentscheid ran, finden die Manipulation und Einmischung des Staates aber zu viel. Das BVerfG hat dazu mal sehr klar entschieden, dass Wahlkampf von Staatsorganen to much ist. Dadurch könnten die 9Mio€ teuren Bürgerentscheide später als unzulässig erklärt werden.

Heute haben wir auf Anfrage die komplette Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 1974 zu einem Volksentscheid bekommen (12 Seiten). Da sagt das BVerfG super klar und deutlich, dass Verfassungsorgane (Land und Kommunen) bei Volksentscheiden zwar ihre Position ausdrücken dürfen, aber nicht mit in den Abstimmungskampf eingreifen dürfen ähnlich eines Wahlkampfes. 
Damals entschied das BVerfG, dass der Volksentscheid trotz der Wahlfehler nur deswegen nicht unzulässig war, weil man annahm, dass die Wahlfehler wegen des großen Stimmengewichts (mehr als 4x so viele Stimmen Unterschied) kaum Auswirkungen auf das Ergebnis hatten. Das ist bei Olympia anders - hier liegen die Ja- und Nein-Stimmen viel näher aneinander.
Und gerade passiert genau das, wo das Bundesverfassungsgericht eine Grenze gesehen hat zwischen Nicht-Neutralität und "Abstimmungskampf":
Zahlreiche Länder und Kommunen machen mit Staatsressourcen eine Art Wahlkampf rund um den #bürgerentscheid zu #olympia . Bei uns schrieb die Lokalzeitung WZ einfach, dass andere das ja auch machen würden - heißt nicht, dass es legitim ist und nicht zahlreiche Bürgerentscheide für unzulässig erklärt werden könnten wenn #nolympia -Vertreter*innen klagen. Dann wären mehrere Millionen Steuergelder zum Fenster rausgeworfen, einfach weil der Staat zu viel Stimmungsmache gemacht hat.
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