Was wäre schlecht an einer öffentlichen Debatte in einer Demokratie.
Die im Grundgesetz vorgesehene Steuer wurde vor 28 Jahren "ausgesetzt".
"Keine öffentliche Debatte" hat kaum geholfen, das wieder auf die Tagesordnung zu setzen.
Zur Berechnung:
Es gibt Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts von 1995.
Und es gibt Länder, etwa die total kommunistische Schweiz, in denen es Vermögenssteuern gibt (klar: kantonal verschieden).
Da hat man was, mit dem man anfangen kann.