RE: chaos.social/@netzpolitik_feed

Eine Hausdurchsuchung ist hier eine unverhältnismäßige Einschränkung verfassungsgemäß geschützter Rechte. Die Beschlagnahme von Endgeräten ist bereits als "Strafe ohne Richterspruch” geplant.

Dabei wird nicht nur in besonders geschützte Bereiche Betroffener – Kommunikation mit Arzt, Rechtsanwalt, Seelsorge – eingegriffen, sondern auch in die Grundrechte anderer, z. B. deren Kommunikation, und deren persönliche Daten: das ist Absicht der Cop-Culture-Cops, so kommen sie an weitere Verdächtige.

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