RE: mstdn.social/@NaMi/11618786577

Linguistisch ist die Äußerung “MERZ LECK EIER” weder Verleumdung noch Beleidigung, weil es keine Tatsachenbehauptung, sondern eine Aufforderung ist. Denn das Verb steht klar im Imperativ. Es ist klar, dass das letztlich (wie einige frühere Fälle echter aber ähnlich schwacher Beleidigungen) eingestellt werden wird. Dass aber zunächst staatliche Ressourcen eingesetzt werden, um einen Jugendlichen wegen einer Nichtigkeit zu schikanieren, ist bezeichnend. (Man könnte auch einfach drüber stehen)

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