Immer wieder solche dreisten Versuche!
😮‍💨

"Jobcenter dürfen zur Reduzierung der Kosten für einen notwendigen Umzug nicht verlangen, dass der Bürgergeldempfänger den nicht in der neuen Wohnung unterzubringenden Hausrat verkauft oder verschenkt. Die angemessenen Kosten einer Einlagerung von Hausrat nach dem Umzug können aber als „künftige laufende Wohnkosten zu übernehmen sein“

gegen-hartz.de/urteile/buerger

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